Findet ein Mieter Mängel, die die Nutzung seines Mietobjektes massiv einschränken, wie beispielsweise Schimmel, ist er befugt, Anspruch auf eine Minderung der Miete einzulegen. Die Voraussetzung ist jedoch, dass er vor Einzug keine Kenntnis des Schimmels hatte und dieser nicht sein Verschulden ist. Durchschnittlich hat ein Mieter die Pflicht dreimal am Tag für circa 15…
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