Was ist ein Mietspiegel und wie lese ich diesen richtig?

Was ist ein Mietspiegel und wie lese ich diesen richtig?

Das richtige Lesen eines Mietspiegels in drei einfachen Schritten für Sie zusammengefasst:

Wie Sie unserem Blog bereits entnehmen konnten, gilt ab 01.06.2015 die „Mietpreisbremse“.
Und genau deswegen, wird das richtige Lesen und Verstehen eines Mietspiegels für die Zukunft immer wichtiger.
Denn: Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an, ermittelt durch den Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt.

Dies ist vor allem für die zukünftigen Vermieter sehr wichtig, da sie sich an der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ orientieren müssen, wenn sie nach einem Mietwechsel einen Mietpreis festlegen wollen. Dort wo ab Juni die Mietpreisbreme gilt, darf bei Neuvermietung die Miete nur noch zehn Prozent über dem Vergleichswert liegen. Darum lohnt es sich, einen Mietspiegel zur Hilfe zu ziehen. Dieser ist in der Regel in den meisten Städten auf der Internetseite der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltungen abrufbar oder für wenige Euro zu bestellen.

Wenn Sie die folgenden drei Punkte befolgen, ist es kinderleicht einen solchen Mietspiegel zu lesen und zu verstehen.

Schritt 1: Die Ermittlung des Grundpreises

Als erste Information, gibt der Mietspiegel den Grundpreis für eine Wohnung an. Dieser Grundpreis ist in der Regel vom Baujahr des Hauses und Größe der Wohnung abhängig. In manchen Städten ist der Grundpreis zusätzlich noch von der Wohnlage abhängig. Ob sich das Haus in einer guten oder weniger guten Wohnlage befindet, lässt sich meist in einem beigefügten Verzeichnis nachlesen. Teilweise werden auch schon Details wie Sanitärausstattung oder Heizungen im Mietspiegel berücksichtigt.

Schritt 2: Zu und Abschläge des Grundpreises errechnen

Zu und Abschläge vom Grundpreis kommen durch bestimmte Ausstattungsmerkmale zustande welche von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sind. Fast immer beziehen sie sich aber auf:
„Bad, Küche, Böden, Heizung, Wohnlage…“

Zu- und Abschläge vom Grundpreis gibt der Mietspiegel oft direkt in Cent-Beträgen an welche dann addiert oder subtrahiert werden. Zudem kann es auch vorkommen, dass in manchen Mietspiegeln die Zu und Abschläge mit einem Punktesystem errechnet werden.

Schritt 3: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Nach der Ermittlung aller Zu-und Abschläge, kann die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet werden. Hat man nun einen Mietspiegel, in dem diese Merkmale welche den Wert der Wohnung erhöhen oder senken in Euro angegeben sind, dann werden diese Zu oder Abschläge direkt vom Grundpreis abgezogen um die ortsübliche vergleichsmiete zu errechnen. Bei Mietspiegeln welche diese Merkmale in Punkten angeben, werden häufig zusätzlich noch Preisspannen mit ausgewiesen. Überwiegen die Pluspunkte, siedelt sich die ortsübliche Vergleichsmiete im oberen Bereich der Preisspanne an. Überwiegen die Minuspunkte, siedelt sich der Wert im unteren Bereich der Preisspanne an.

In besonders strittigen Fällen, kann nur ein Gutachten oder ein Richter über die Höhe der Miete bestimmen.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne: 0721 785686 oder anfragen@pell-rich.de

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