Mieterselbstauskunft – welche Fragen sind genehmigt und welche nicht?

Mieterselbstauskunft – welche Fragen sind genehmigt und welche nicht?

Jeder kennt es, man ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung zur Miete und hat nach langem Suchen endlich eine passende Immobilie gefunden. Man hat sich alles angesehen und möchte die Wohnung nun gerne besichtigen, doch jetzt heißt es auf einmal, man soll eine „Mieterselbstauskunft“ bitte ausgefüllt zurücksenden.
Aber was genau ist diese Mieterselbstauskunft und viel wichtiger, muss ich alles Wahrheitsgetreu beantworten?

Eine Mieterselbstauskunft dient in erster Linie dazu, als Vermieter gebündelte Informationen zu finanziellen sowie familiären Verhältnissen zu erhalten. Doch oftmals werden auf solchen Mieterselbstauskünften Fragen gestellt, wo man sich als Leihe die Fragen stellen muss, ob man hier tatsächlich Angaben und wenn ja, wahrheitsgetreue Angaben machen muss.
Grundsätzlich hat der Vermieter natürlich ein Recht darauf zu erfahren wem er sein Eigentum zur Miete überlassen wird, allerdings werden hier nur Fragen gestattet, die die Grenze des Selbstbestimungsrechts des Mieters nicht überschreiten.
Sollten dem Interessenten unzulässige Fragen gestellt werden, muss er diese nicht wahrheitsgemäß beantworten – ihm wird hier ein „Recht zu Lüge“ gestattet. Stellt man ihm hingegen zulässige Fragen, müssen diese wahrheitsgemäß beantwortet werden, andernfalls kann der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung gemäß §123 BGB anfechten und/oder es ggf. auch nach §543 (1) BGB fristlos kündigen.

Zulässige Fragen wären Fragen nach:

– der Identität (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer)
– dem Familienstand
– der Zahl der Familienangehörigen und Haustiere
– dem Arbeitsverhältnis
– den Einkommensverhältnissen (hier genügt jedoch die Angabe des Nettoverdienstes der Haupteinnahmequelle)

Unzulässige Fragen wären Fragen nach:

– den Einkommensverhältnissen von Angehörigen
– der Religionszugehörigkeit
– der Schwangerschaft, einer geplanten Schwangerschaft oder ob irgendwann einmal Kinder einziehen werden
– der Nationalität, Rasse oder Hautfarbe
– der Mitgliedschaft in einem Mietverein oder einer politischen Partei
– Vorstrafen
– den Lebensgewohnheiten

HIER können Sie die Mieterselbstauskunft downloaden.

Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien

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