Grundsteuerreform in Karlsruhe

Grundsteuerreform in Karlsruhe

Warum wurde die Grundsteuer neu reformiert?

Am 10. April 2018 wurde durch den Entschluss des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die aktuelle Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Bemessungsarten seien veraltet, da diese im vorherigen Jahrhundert aufgestellt wurden und die Steuer verstoße gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetztes. Gleichartige Grundstücke werden nämlich unterschiedlich behandelt.

Das Grundsteuer-Reformgesetz wurde bereits gegen Ende 2020 freigegeben. Die einzelnen Bundesländer bekamen dabei die Berechtigung, vom Bundesgesetz abzuweichen und eigene Systeme für die Grundsteuer zu entwickeln.

Baden-Württemberg wählte das Bodenwertmodell, in dem in drei Grundsteuerklassen eingeteilt wird. Grundsteuer A gilt für die Land- und Forstwirtschaft und Grundsteuer B für betriebliche und private Grundstücke. Bei der Grundsteuer C können Gemeinden eine höhere Steuer für unbebaute Baugrundstücke festlegen, was dazu führen soll, dass mehr Wohnraum geschaffen wird.

Warum tritt die Grundsteuerreform erst 2025 in Kraft?

Da es sich bei der der Grundsteuerreform um ein sehr großes und zeitintensives Projekt handelt, wird diese erst 2025 in Kraft treten können. Insgesamt müssen circa 35 Millionen Grundstücke neu beurteilt werden. Das bedeutet, es gibt viel Arbeit für die zuständigen Behörden sowie die betroffenen Bürger und Gemeinden. Zusätzlich sind die Finanzämter aktuell damit beschäftigt auf eine elektronische Erfassung der Daten zu setzen. Angaben zu den Immobilien und Grundstücken sollen fortan nur noch digital transferiert werden. Hierfür wird ab Juli 2022 ein Elster-Formular verfügbar sein, durch das man alle Daten einreichen kann.


To Do’s für Immobilienbesitzer

Immobilienbesitzer müssen im ersten Halbjahr der Reform eine Grundsteuererklärung tätigen. Hierfür werden alle wichtigen Unterlagen der Immobilie oder des Grundstücks benötigt und am besten an einen Steuerberater gegeben, um eine Neubewertung des Eigentums zu ermöglichen. Anfang Herbst 2022 werden Grundbesitzer mit einer Frist von einem Monat dazu aufgerufen die Feststellungserklärungen einzureichen, also die Angaben bereitzustellen, die für die Neubewertung von Relevanz sind. Update:
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung wird einmalig verlängert – bis Ende Januar.
Demnach gelte die neue Frist bis zum 31.1.2023.

Folgende Daten zu den Immobilien werden benötigt:

  • Daten zur Art des Gebäudes
  • Nutzungsart
  • Lage der Immobilie
  • Wohnfläche
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Baujahr
  • Aktenzeichen der Immobilie beim Finanzamt
  • Handelt es sich bei der Immobilie um ein Kulturdenkmal?

Alle Angaben stützen sich auf den 1. Januar 2022. Das bedeutet, es ist entscheidend, wer zu diesem Zeitpunkt die Immobilie oder das Grundstück besaß.

Berechnung der neuen Grundsteuer

Die Grundstücksgröße wird mit dem Bodenrichtwert multipliziert, wobei man den Wert der Grundsteuer erhält. Multipliziert man hierzu die Steuermesszahl, kommt man auf den Grundsteuermessbetrag. Dazu wird der Hebesatz hinzu multipliziert, der für die Gemeinde gilt.

Zudem gibt ist Ausnahmen, in denen gewisse Rabatte gelten. Beispielsweise gibt es 30% Rabatt, wenn es sich bei der Nutzungsart der Immobilie um eine reine Wohnnutzung handelt. Ist das Objekt ein Kulturdenkmal erhält man 10% Rabatt. Sozialwohnungen und ähnliche Gebäude bekommen ebenfalls gewisse Rabatte.

Rechenbeispiel für eine Eigentumswohnung in Karlsruhe-Neureut in einem Mehrfamilienhaus:
Grundstücksgröße 2.000 m², Miteigentumsanteil 90/10.000, Wohnfläche 72 m², kein Denkmalschutz, Grundsteuer bisher rund 115 €, Hebesatz Karlsruhe 490 %.
Bodenrichtwert zum 31.12.2020 = 820 €/m²
Grundsteuerwert = 2.000 x 90/10.000 x 820 = 14.760 €
Grundsteuermessbetrag = Grundsteuerwert x 1,3/1000 x 0,7 = 13,43 €
Jährliche Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag x 490/100 = 65,80 €, das entspricht einer Steigerung des 4,8 fachen.

Rechenbeispiel für ein Einfamilienhaus in Karlsruhe-Knielingen:
Grundstücksgröße 460 m², Wohnfläche 160 m², Grundsteuer bisher 460 € / Jahr.
Hebesatz Karlsruhe 490 %.
Bodenrichtwert zum 31.12.2020 = 720 €/m²
Neue Grundsteuer= 460 x 720 x 1,3/1000 x 0,7 x 490/100 = 1.476 €, entspricht einer Steigerung des 3,1 fachen.

Muss man in Zukunft mehr Grundsteuer bezahlen?

Aktuell befürchten viele Eigentümer zukünftig mehr Grundsteuer bezahlen zu müssen. Die Höhe der Grundsteuer wird von den Gemeinden mit ihrem jeweiligen Hebesatz entschieden. Der Hebesatz kann von jeder Gemeinde angepasst werden, wodurch starke Erhöhungen vermieden werden sollen.

Leider kann man hierzu jedoch noch keine feste Antwort geben, da die Hebesätze Erhöhungen für die einzelnen Bürger nicht vorbeugen. Das eigentliche Ziel der Grundsteuerreform ist es, Besitztümer realistisch einzuschätzen und zu bewerten. Unabhängig von der Reform steigen die Immobilienpreise immer weiter, woraus folgend sich ebenfalls die Steuern erhöhen werden.

Bleibt der Hebesatz in Karlsruhe bis 2025 bei 490% wird dies zwangsläufig zu Preissteigerungen bei der Grundsteuer führen.

Gewusst?
Karlsruhe belegt künftig Spitzenplatz bei der Gewerbesteuer in Baden-Württemberg

Hier wird der Hebesatz ab 2022 von 430% auf 450% erhöht. Somit verdrängt Karlsruhe das nur wenig Kilometer entfernte Pforzheim (bislang auf Platz 1 mit 445 % in BW).

Natürlich stehen wir Ihnen auch beim Verkauf Ihrer Immobilie oder auch zur Bewertung (auch für Finanzämter geeignet) gerne beratend zur Seite! Zur Kontaktaufname (gerne zu Ihrer Wunschzeit) gelangen Sie hier

Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien

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