Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, abgekürzt BEG, ist die gesetzliche Fördermaßnahme des Bundes. Sie fasst frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zusammen und ermöglicht eine finanzielle Unterstützung bei Neubauten und Sanierungen. Die rechtliche Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetzt, auch GEG genannt, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Insgesamt gibt es drei Teilprogramme:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die BEG Förderung umfasst verschiedene Varianten. Seit dem 1. Januar 2021 gilt der Zuschuss für BEG EM, welche Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden beschreibt. Ab dem 1. Juli 2021 gelten zudem Zuschüsse und Kredite für die BEG WG sowie die BEG NWG, bei denen sich auf Vollsanierungen sowie Neubau von energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden fokussiert wird.

Wer beantragt die BEG Förderung?

Um einen Antrag auf eine BEG Förderung zu stellen, muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) hinzugezogen werden. Dieser hilft bei den Baumaßnahmen und überprüft, ob die Förderungsvoraussetzungen eingehalten werden. Wenn Einzelmaßnahmen an Heizungstechnik oder der Optimierung dieser geplant sind, wird kein Energieeffizienz-Experte benötigt.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Um die BEG Förderung nutzen zu können, muss der Antrag hierfür von Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Das bedeutet, sie tritt nur ein, wenn mit dem Bauprojekt noch nicht begonnen wurde.

Wie lange gilt die BEG Förderung?

Die BEG Förderung gilt für mindestens zehn Jahre. Sind diese abgelaufen, muss der Antragsteller eine Effizienzverbesserung vorweisen können, damit er eine erneute Förderung bekommen kann.

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