Fragen rund um das Thema: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
1. Was ist die BEG?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bündelt seit 2021 die staatliche Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie unterscheidet zwischen Einzelmaßnahmen (BEG EM), der Sanierung oder dem Neubau ganzer Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäuden (BEG NWG).
2. Was wird bei Einzelmaßnahmen gefördert?
Zum Beispiel die Dämmung von Dach, Wänden und Geschossdecken, neue Fenster und Außentüren, der Austausch der Heizung, die Heizungsoptimierung und der hydraulische Abgleich sowie Fachplanung und Baubegleitung.
3. Wer ist zuständig, BAFA oder KfW?
Zuschüsse für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik laufen über das BAFA, die Förderung des Heizungstauschs und die Kredite für Effizienzhaus-Sanierungen über die KfW. Die genauen Fördersätze und Boni ändern sich regelmäßig; maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien auf den Seiten von BAFA und KfW.
4. Was muss ich beim Antrag beachten?
Der Antrag muss in der Regel gestellt werden, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen. Für viele Programme brauchen Sie einen Energieeffizienz-Experten. Wer vorher einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, plant die Reihenfolge sinnvoll und kann je nach Programm einen Bonus erhalten.
5. Was hat die BEG mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zu tun?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt fest, was Eigentümer tun müssen. Die BEG fördert, was darüber hinausgeht. Seit 2026 ist die Wahl der Heizung freier; welche Anlagen förderfähig sind, regeln die Förderrichtlinien.
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