Was versteht man unter Mietpreisbremse?

Was versteht man unter Mietpreisbremse?

Ab dem 01.11.2015 greift auch in Baden-Württemberg die Mietpreisbremse!

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat den Entschluss gefasst, dass ab November 2015 in 68 Städten und Gemeinden die Mietpreisbremse in Kraft tritt. Dies hat auch guten Grund: Man wolle in Zukunft überdurchschnittliche Mieterhöhungen zum Schutze der Mieter verhindern.

Mieterhöhung - Mietrecht
Mieterhöhung – Mietrecht

 

Wie funktioniert das Prinzip der Mietpreisbremse?

Am 1. Juni 2015 ist in Deutschland die Mietpreisbreme offiziell in Kraft getreten. Die einzelnen Bundesländer können individuell entscheiden, wann und in welchen Gebieten sie dieses Gesetz zum Tragen bringen möchten. Die Mietpreisbremse besagt, dass bei Neuvermietungen von Bestandsimmobilien die Miete höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Hierfür dient als Vergleichsgrundlagen der lokale Mietspiegel oder sonstige für den Mietspiegel erstellte Gutachten. Diese Mietpreisbremse gilt vor allem in Gebieten mit sehr angespanntem Wohnungsmarkt.

In welchem Gebiet dies der Fall ist und ab wann genau die Mietpreisbremse zum Tragen kommt, wird von den jeweiligen Bundeländer selbst festgelegt. Karlsruhe zählt zu einem Markt mit einer angespannten Wohnsituation, ab dem das Gesetz ab dem 01.11.2015 zum Tragen kommt!

Übrigens:
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Neubauimmobilien und umfangreich modernisierte Bestandsobjekte. Auch auf bereits bestehende Mietverträge hat die Mietpreisbremse keinen Einfluss.

 

Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien

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