Benötige ich einen Rauchmelder in meiner Wohnung?

Benötige ich einen Rauchmelder in meiner Wohnung?

Baden-Württemberg führte die Rauchmelderpflicht am 11. Juli 2013 für Neubauten ein.

Für Bestandsbauten gilt eine Übergangspflicht vom 01.01.2015. bis zum 31.12.2016.
Somit ist es Pflicht, ab dem 01.01.2017, in allen Wohnungen einen Rauchmelder installiert zu haben.

Exemplarbild eines Rauchmelders
Exemplarbild eines Rauchmelders

 

Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg sieht eine Installation von Rauchmeldern in folgenden Räumen vor: Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Verantwortlich
für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung!
Für die Wartung, d.h. Batteriewechsel, regelmäßige Test des Rauchmelders ist der Bewohner/Mieter verantwortlich.
Dies gilt nicht, wenn im Mietvertrag vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.
Sollte der Mieter einer Installation der Rauchmelder nicht zustimmen, hat der Vermieter in diesem besonderen Fall Betretungsrecht, um die Rauchmelder anzubringen.
Es gibt noch eine Besonderheit, und zwar, wenn die Rauchmelder vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01. April 2013 schon angebracht wurden. Dann dürfen diese auch weiterhin in Absprache und Zustimmung mit dem Vermieter betrieben werden, insofern diese noch voll funktionsfähig sind!
Sollte es der Fall sein, dass der Vermieter sich jedoch nicht um die Beschaffung sowie Installation der Rauchmelder kümmert, trotz mehrfacher Aufforderung, dann darf der Mieter diese Eigenständig beschaffen sowie installieren und kann dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen.

Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien

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