Was genau ist die Widerrufsbelehrung?

Was genau ist die Widerrufsbelehrung?

Ihr Widerrufsrecht

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Seit dem 13.Juni 2014 gilt die Verpflichtung für uns als Makler, dass wir Sie über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §355 BGB aufklären müssen.
Denn Sie gehen mit uns einen Vertrag (Fernabsatzvertrag) ein, wenn Sie von Pell-Rich Informationen über eine Immobilie erhalten möchten oder mit uns besichtigen gehen.

Die Provision wird für Sie nur fällig, wenn es tatsächlich zum Kauf- oder Mietvertragabschluss kommt.

Vor Ablauf der Widerrufsfrist können wir für Sie nur tätig werden, wenn es ausdrücklich verlangt wird! Wir wissen, dass es für Sie durch den Vertragsdschungel lästig ist, wie auch für uns. Jedoch möchten wir rechtssicher & ehrlich Arbeiten:

Das Prozedere verschafft Transparenz und Vertrauen, denn es schützt in erster Linie Sie als Verbraucher!

Deshalb schicken wir Ihnen bei Objektangeboten das sogenannte S-Exposé: Sie als Empfänger erhalten vor dem eigentlichen Exposé eine automatisierte E-Mail, in der auf die Widerrufsmöglichkeiten hingewiesen wird.

Sobald Sie in der E-Mail Ihre Zustimmung geben (durch einfaches anklicken von „Ja, ich stimme zu und möchte das Exposé öffnen„), dass Sie vor dem Ablauf der Widerrufsfrist damit beginnen wollen, dass Pell-Rich Ihnen das Exposé zusendet, erhalten Sie direkt eine Vorschau der Angebotsmail inkl. Exposé in Ihrem Browser. Parallel dazu wird die eigentliche Angebotsmail an Sie geschickt.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

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