Mietrecht für Vermieter: Was muss ich beachten?

Mietrecht für Vermieter: Was muss ich beachten?

Fragen rund um das Thema: Mietrecht für Vermieter

1. Was gehört in den Mietvertrag?

Mietparteien, Mietobjekt, Miethöhe, Betriebskosten, Kaution und Beginn des Mietverhältnisses. Mietverträge sind in der Regel unbefristet; befristen darf der Vermieter nur mit einem gesetzlich anerkannten Grund, etwa geplantem Eigenbedarf, der im Vertrag genannt wird (§ 575 BGB).

2. Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten (§ 551 BGB). Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen. Mehr unter Die Mietkaution.

3. Wann darf ich die Miete erhöhen?

Bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung und um höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent (§ 558 BGB). Bei Neuvermietung kann zusätzlich die Mietpreisbremse greifen. Details unter Wann darf eine Mieterhöhung stattfinden?

4. Was gilt bei Modernisierungen?

Modernisierungen muss der Vermieter spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen. Danach kann er einen Teil der Kosten auf die Jahresmiete umlegen, derzeit acht Prozent, begrenzt durch gesetzliche Kappungen je Quadratmeter (§§ 555c, 559 BGB).

5. Wann kann ich als Vermieter kündigen?

Nur mit berechtigtem Interesse, etwa Eigenbedarf oder erheblichen Pflichtverletzungen (§ 573 BGB). Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und verlängert sich nach fünf und acht Jahren Mietdauer um jeweils drei Monate. Mieter können mit drei Monaten Frist kündigen. Mehr unter Eigenbedarf.

6. Welche Nebenkosten darf ich umlegen?

Nur die im Vertrag vereinbarten Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, abgerechnet einmal jährlich. Siehe Betriebskostenabrechnung.

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Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; im Einzelfall bitte Anwalt, Notar oder Steuerberater hinzuziehen.
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