Erbrecht – Auf was muss beim Erbe geachtet werden?

Erbrecht – Auf was muss beim Erbe geachtet werden?

Auf einmal Hausbesitzer – Auf was muss ich alles achten, wenn ich eine Immobilie erbe?
Heutzutage investieren viele ihr Geld in Immobilien da man immer wieder hört, dass dies sicher und solide sei. 
Da scheint eine geerbte Immobilie genau das Richtige zu sein.
Wir informieren Sie darüber, dass so eine geerbte Immobilie nicht für jeden ein Glücksfall ist und wann Sie Ihr Erbe lieber verkaufen sollten.

Im folgenden Beitrag finden Sie in 6 Punkten erklärt, wann Sie Ihre geerbte Immobilie lieber verkaufen sollten statt auf Mieteinnahmen zu setzen.

1. Keine gute Lage:
Wenn Sie wissen wollen ob der Wert einer Immobilie in den kommenden Jahren steigen wir, ist die Lage das wichtigste Kriterium. Die Deutschen zieht es weg vom Land und rein in die Städte. In den Großstädten können Sie nach wie vor einen klaren Aufwärtstrend der Immobilienpreise beobachten. Sollten Sie nun eine Immobilie geerbt haben, welche sich in einer Region befindet wo die Menschen vermehrt weg zeihen, sollten Sie diese schnellstmöglich verkaufen.

2. Die Immobile ist gar nicht oder schlecht vermietet:
Nicht bei jeder vermieteten Immobilie ist es zu erwarten, eine gute Rendite zu erzielen. Sollten die Reparaturen und Instandhaltungskosten nicht durch die Miete gedeckt werden lohnt es sich, über einen Verkauf nachzudenken.

3. Ihr eigenes Darlehn soll getilgt werden:
Meistens ist es ja so, dass Erben bereits eine Immobilie haben, vielleicht sogar Ihre Traumimmobilie. Hier kann ein Verkauf der geerbten Immobilie dazu führen, dass Sie mittels des Erlöses Ihren eigenen Darlehn schneller abbezahlen können. Hierfür ist es hilfreich, wenn man in seinem Kreditvertrag eine Sondertilgungsklausel eingebaut hat.

4. Sie kennen sich mit Immobilen nicht aus:
Nicht jeder hat das Zeug zum Immobilieninvestor. Bei einer vermieteten Immobilie kann es durchaus immer mal wieder zu Streitigkeiten kommen.
Wer sich hier nicht auskennt oder sich das Immobilienwissen nicht aneignen kann, zahlt häufig Lehrgeld. In diesem Fall empfiehlt sich auch der Verkauf der Immobilie.

5. Sie haben nicht die Zeit, sich um das Haus zu kümmern:
Vermieter zu sein ist kein leichter Job. Auch wenn es bei Ihrer Immobilie vielleicht eine Hausverwaltung gibt, müssen Sie sich um die täglichen Fragen der Mieter kümmern.
Kleinere Aufgaben wie Reparaturen, Abrechnung, Mietersuche etc. müssen immer wieder organisiert werden. Sollten Sie hierfür nicht die Zeit haben, raten wir zum Verkauf.

6. Instandhaltungskosten übersteigen Ihr Budget:
Eine Immobilie zu unterhalten in ein teures Vergnügen. Wer für nötige Reparaturen oder Arbeiten nicht das nötige Kleingeld zur Verfügung hat tut gut daran die Immobilie zu Verkaufen. Je mehr Sie ein Objekt verfallen lassen, desto weniger ist sie wert.

Als Erbe einer Immobilie gibt es sogar Szenarien, in denen Sie gezwungen werden könnten Ihre Immobilie zu verkaufen. Zum einen wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind und Ihre Miterben nicht ausbezahlen können und zum anderen wenn das geerbte Haus noch nicht abbezahlt ist und Sie den laufenden Kredit nicht zahlen können.

Aktenordner mit der Beschriftung Erbrecht
Aktenordner mit der Beschriftung Erbrecht

 

Wir haben Ihnen hier einen Dreipunkte Plan zum richtigen Verkauf Ihrer Immobilie zusammengestellt:

1.Prüfen Sie, ob Sie Alleinerbe oder Teil einer Erbengemeinschaft sind:
Als Alleinerbe sind Sie alleiniger Besitzer der Immobilie und könne alleine entscheiden was mit Ihrer Immobilie passiert. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft wird der Nachlass entsprechend der Erbquote aufgeteilt. Alle Mitglieder der Erbengemeinschaft verwalten das Erbe zusammen und müssen sich über die Verwendung der Immobilie einigen. Gelingt dies nicht, können einzelne Mitglieder aus der Erbengemeinschaft austreten. Ein entsprechender Vertrag muss aufgesetzt und im Falle einer Immobilie notariell beglaubigt werden. Den austretenden Erben wird eine Abfindung gezahlt.

2. Treffen Sie die Vorkehrungen für Ihren Immobilienverkauf:
Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen einige Hürden genommen werden. Die Erbschaftssteuer – oder im Falle einer Erbengemeinschaft die Erbanfallsteuer – muss entrichtet werden. Die höhe der Erbschaftssteuer ermittelt sich aus dem Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen. Beim Verkauf der Immobilie ist der Erbe außerdem verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Ausgestellt wird dieser von Ingenieuren, Architekten oder Energieberatern mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt.

3. Bestimmen Sie den Wert Ihrer Immobilie:
Der Marktwert einer Immobilie bestimmt sich durch verschiedene Faktoren wie z.B. Größe, Lage, Ausstattung oder Sanierungszustand. Viele Immobilienbesitzer kennen jedoch den genauen Wert Ihrer Immobilie nicht. Oft kommt es vor, dass Erben den Wert Ihrer Immobilie zu hoch einschätzen da eventuell Erinnerungen oder Ideelle Werte mit einfließen. Hier ist es wichtig, sich einen kompetenten Fachmann an die Seite zu holen, welche einem beim Verkauf der Immobilie unterstützt.

 

Quelle: Eigenrecherche Pell-Rich Immobilien

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